BARMER Pressemitteilung: Patientenlotsen unterstützen Risikopatienten im Alter – Projekt RubiN als Blaupause für Vorgabe aus Koalitionsvertrag

Kiel, 16. Februar 2022 – Die Ampelregierung fordert, mehr Fortschritt zu wagen. Explizit werden im Koalitionsvertrag die Patientenlotsen genannt. Denn viele ältere Menschen mit chronischen Erkrankungen und altersbedingten Ein-schränkungen können ihren Alltag nicht mehr selbstständig bewältigen. Eine abgestimmte Hilfeleistung sucht man vergebens. Dabei benötigen gerade ältere Patienten zur Wahrung ihrer Selbstständigkeit eine umsichtige Versorgung, die Medizin, Pflege, Therapie und auch vielfältige soziale und häusliche Hilfen koordiniert. „Mit dem Innovationsfondsprojekt RubiN – der Name steht für „Regional ununterbrochen betreut im Netz“ – wurde unter Berücksichtigung des Lebensumfeldes der Patientinnen und Patienten ein umfassendes Care- und- Case-Management für die Versorgung von geriatrischen Patienten entwickelt. In der über dreijährigen Projektzeit konnten nicht nur viele praktische Erfahrungen gesammelt, sondern auch die Aktivitäten evaluiert und eine Rechtsexpertise erstellt werden. Damit ist RubiN eine Blaupause dafür, was die Ampelparteien in ihrem Koalitionsvertrag fordern, sprich, die regelhafte Einführung von Patientenlotsen“, sagt Dr. Bernd Hillebrandt, Landesgeschäftsführer der BAR- MER in Schleswig-Holstein. „In RubiN arbeiten die niedergelassenen Haus- und Fachärzte eng mit den Patientenlotsen zusammen, die auch die Brücken zu Pflegediensten, Krankenhäusern sowie kommunalen sozialen Einrichtungen schlagen“, erläutert Markus Knöfler, Geschäftsführer des Praxisnetzes Herzogtum-Lauenburg, einem von insgesamt acht bundesweit am Projekt beteiligten Praxisnetzen.

Evaluation zeigt hohe Zufriedenheit und Akzeptanz

Von vier Evaluationsinstituten werde wissenschaftlich untersucht, ob mit dieser neuen und innovativen Versorgungsform der Gesundheitszustand und die Versorgungssituation geriatrischer Patienten verbessert werden könne. Erste Ergebnisse zur Patienten- und Angehörigenzufriedenheit liegen aus der Universität zu Lübeck vor. „Die ersten Ergebnisse zeigen eine hohe Zufriedenheit und Akzeptanz mit der RubiN-Versorgung“, sagt Prof. Katja Götz von der Universität Lübeck. Danach waren 78,1 Prozent der Angehörigen mit der angebotenen Versorgung sehr zufrieden. 87,6 Prozent würden die Patientenlotsen weiter- empfehlen. Über 80 Prozent waren mit der Erreichbarkeit ihrer Ansprechpartner sehr zufrieden. Insgesamt wurden in RubiN Daten von rund 4.100 Patienten ausgewertet. 64 Prozent der an RubiN teilnehmenden Personen sind Frauen, der Altersdurchschnitt liegt bei 81,6 Jahren. 38 Prozent der Studienteilnehme- rinnen und -teilnehmer leben alleine, 71 Prozent gaben an, von der Familie sozial unterstützt zu werden. Bis zum Frühjahr wird der vollständige Evaluationsbericht erstellt. Hierzu gehört weiterhin eine gesundheitsökonomische Analyse zur Wirtschaftlichkeit der neuen Versorgung. Neben der Universität zu Lübeck begleiten die Universitäten Greifswald und Frankfurt sowie das Berliner Institut für angewandte Versorgungsforschung (inav) die Evaluation. Da das RubiN- Modell als interprofessionelle und integrierte Versorgungsform über Praxis- netze umgesetzt wurde, werden auch Erfahrungen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte mit einbezogen.

Der Weg in die Regelversorgung

Ausgesprochen komplex sind die rechtlichen Anforderungen bei sozialgesetzbuchübergreifenden Versorgungsangeboten, wie es das Care-und-Case-Management ist, das Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung berührt. „Für eine vernetzte und interprofessionelle Versorgung sind drei Dinge neu zu entwi- ckeln: der Kreis der zukünftigen Leistungserbringer, ihre Zulassungsvoraussetzungen und die Zulassungsverfahren“, erläutert Medizinrechtler Dr. Dr. Thomas Ruppel aus Lübeck, der eine Rechtsexpertise zum Projekt erstellt. Zugleich müssten die Leistungsansprüche der Versicherten ebenso wie künftige Vergütungsstrukturen neu ausgestaltet werden. Mit der Fortentwicklung des Berufsbildes der Patientenlotsen sei auch deren Rolle im Gefüge der ärztlichen und sogenannten „nicht-ärztlichen“ Leistungserbringung neu zu bestimmen, etwa in der Abgrenzung zu delegatorischen ärztlichen Aufgaben, bei Haftungsfragen und im Berufsrecht.

Modernisierung der Rechtsgrundlagen erforderlich

„Wir müssen uns äußerst komplexen Rechtsfragen stellen, wenn wir eine vernetzte und interprofessionelle Versorgung nicht nur auf dem Papier fordern, sondern sie in die Tat umsetzen wollen“, sagt Dr. Bernd Hillebrandt. „Rechtsgrundlagen veralten genauso wie Technik. Wenn wir die alten Versorgungsstrukturen mit einem VHS-Rekorder vergleichen und eine neue Versorgungsform wie das Care- und Case-Management mit Netflix, dann versuchen wir seit vielen Jahren Netflix auf VHS zu streamen. Das kann nicht klappen“, so Hillebrandt weiter. Die BARMER setze sich mit RubiN für die Modernisierung der Versorgungsstrukturen ein, die die jeweiligen Leistungen und Versorgungs- schritte besser aufeinander abstimme und damit patientenorientierter mache.)

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